Faktencheck – Grundstücksgeschäfte – 13.03.2020

Grundstücksgeschäfte und deren Überprüfung

Ist es richtig, dass der Gemeinderat über Grundstücksgeschäfte der Gemeinde nicht, falsch oder unvollständig informiert wird? Ist es richtig, dass inzwischen fast alle Grundstücksgeschäfte der Prüfung durch die Regierung von Oberbayern unterzogen werden mussten, weil die „Bürgerlichen“ mehrere Fehlverhalten gefunden zu haben schienen?

Fakt ist:
Die Gerüchte und Mahnungen seitens des Bürgermeisterkandidaten Martin Huber – wir haben ihn noch in keiner einzigen Sitzung als Zuhörer begrüßen dürfen – und des Gemeinderats Josef Neumeier sind weder neu noch überraschend und wiederholen sich in der Endphase vor jeder Kommunalwahl.
Herr Neumeier streut dabei Informationen, die ihm im Amt als Rechnungsprüfer bekannt wurden. Dies an sich ist eine schwere Verletzung der Verschwiegenheitspflicht.

Alle relevanten Urkunden werden im Gemeinderat, vorberaten, zur Beschlussfassung gestellt. Die routinemäßige überörtliche Rechnungsprüfung seitens des Landratsamtes und die vehement von Herrn Neumeier geforderte Rechnungsprüfung durch die Regierung von Oberbayern bestätigten der Gemeinde Hohenlinden in allen Einzelmaßnahmen ein korrektes und zulässiges Vorgehen. Dies ist dem gesamten Gemeinderat bekannt. Diese Information soll offensichtlich im Eifer der Schlammschlacht verschwiegen werden, um die Gerüchte mit dem Ziel der Rufschädigung schwerer wiegen zu lassen.