Faktencheck – Baugebiet Buchenstraße, Sportgelände – 19.02.2020

Baugebiet Buchenstraße, Sportgelände, Einheimischenmodell

Behauptet wird:
Die Mitglieder des Gemeinderates Hohenlinden bedürfen zukünftig Schulungen, um ihre Aufgaben im Gremium erfüllen zu können.

Tatsache ist:
Die Gemeinde Hohenlinden organisierte für die aktuellen Mitglieder des Gemeinderates mehrere Schulungen, zwei davon konkret zur Ortsentwicklung. In einem zweitägigen Workshop im Oktober 2016, moderiert von zwei Mitarbeitern des Planungsverbandes und in einem eintägigen Workshop im Mai 2017, moderiert von …, kombinierten die Ehrenamtlichen Fortbildung und konkrete Vorstellungen zur Entwicklung unserer Gemeinde. Es nahmen ALLE Mitglieder mit Ausnahme des Fraktionsvorsitzenden von „Die Bürgerlichen“ teil.

Behauptet wird:
Bei der Entwicklung des Baugebietes Buchenstraße gäbe es Probleme in vielen rechtlichen Bereichen.

Tatsache ist:
Die beteiligten Fachbehörden bestätigten in jedem Verfahrensschritt die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und Regeln. Die behaupteten Versäumnisse beruhen auf Einsprüchen von drei Anwohnern unter Federführung des Fraktionsvorsitzenden von „Die Bürgerlichen“. Die damit verbundene neuerliche Auslegung der Pläne und die erforderlichen Zusatzgutachten führten zu zeitlichen Verzögerungen. Diese verschuldeten weder die Verwaltung noch der Gemeinderat. Die vorgebrachten Einwendungen lösten Mehrkosten im höheren fünfstelligen Bereich aus.

Wenn keine weiteren Klagen seitens der Beschwerdeführer erhoben werden, kann nach Ablauf der erneuten Auslegungsfrist der Gemeinderat den Bebauungsplan genehmigen.

Behauptet wird:
Die Gemeinde unter Bürgermeister Ludwig Maurer hat sich nicht um die Entwicklung von Bauland für Einheimische gekümmert. Alle jungen Familien mussten von Hohenlinden wegziehen.

Tatsache ist:
Mit Beginn der Bauleitplanung und der anschließenden Grundstücksverhandlungen beim Baugebiet Reuten III versuchte der Vorsitzende der Fraktion „Die Bürgerlichen“ die Verhandlungen mit den Eigentümer massiv zu stören und damit die Bebauung an dieser Stelle zu verhindern.

Behauptet wird:
In der Gemeinde Hohenlinden gingen einige Vorgänge, wie z.B. die Entwicklung des Sportgeländes sehr zögerlich voran.

Tatsache ist:
Aufgrund der hohen Investition ist es erforderlich, sich intensiv mit dem echten Bedarf zur optimalen Nutzung auseinanderzusetzen. Die Wahl zwischen Kunst- oder Naturrasen für das Spielfeld erforderte umfangreiche Aufklärung und eine ausgiebige Diskussion insbesondere im Hinblick auf die Problematik Mikroplastik. Selbstverständlich war auch die Einbindung der zukünftigen Nutzer von Planungsbeginn an sehr wichtig.

Inzwischen liegen die notwendigen Fachgutachten (z.B. Lärmgutachten und Hochwasserschutz) vor. Der Planungsverband arbeitet derzeit an der Ausarbeitung des Bebauungsplanes. Mit Rechtskraft des Planes kann mit den Baumaßnahmen begonnen werden.