Bericht aus der Ratssitzung
07.05.2018
ÜWH Sitzungs-Review
Die Sitzung vom 07.05.2018 war insbesondere deshalb erforderlich, um den Bebauungsplan In den Reuten III, Verlängerung der Buchenstraße und Eichenstraße zügig voranzubringen. Daneben waren noch Entscheidungen zur Höhe der Miete der gemeindlichen Liegenschaften, Zuschussanträge für die Vereins- und Jugendarbeit sowie die Vorschläge zur Schöffenwahl 2018 zu beraten.
Das Baugebiet In den Reuten III wird derzeit mit einem Bebauungsplan weiterentwickelt. Der Plan, wie die jeweiligen Grundstücke erschlossen und bebaut werden sollen, wurde in der Zeit vom 23.03. bis 10.04. ortsüblich bekannt gegeben. Es gingen drei weitgehend gleichlautende Stellungnahmen von einer Interessengemeinschaft der Ahornstraße, eines weiteren Grundstückseigentümers der Ahornstraße und eines Mitglieds des Gemeinderats ein. Im Wesentlichen lassen sich die elf Kritikpunkte so zusammenfassen, dass sich die Personen, die sich gemeldet hatten, in ihren persönlichen Rechten erheblich beeinträchtigt fühlen. Die Beeinträchtigung soll insbesondere darin bestehen, dass die Nachbarn zu nah an den jeweiligen Grundstücken ein Baurecht erhalten. Daneben fühlen sich die Kritiker durch die Art der Bebauung und die damit verbundene Verschattung beeinträchtigt.
Unter Einbezug des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München, der die Gemeinde Hohenlinden in diesem Verfahren begleitet, konnten alle elf Punkte der Einwendungen untersucht, mit den rechtlichen Vorschriften abgeglichen und entkräftet werden. Die Beschlussfassung erfolgte fast ausnahmslos mit einer, in wenigen Punkten zwei, Gegenstimmen.
Die Gemeinde Hohenlinden ist Vermieter von fast 40 Wohn- und Gewerbeeinheiten. Die Liegenschaften auf der Abtwiese sind dabei noch nicht mitgezählt. Die Verwaltung hat die Angemessenheit der Nettokaltmieten regelmäßig zu überprüfen und machte in der vergangenen Sitzung Vorschläge zur zeitgemäßen Anpassung der Mieten.
Von der Schützengesellschaft 1860 Hohenlinden e.V. wurde ein Zuschussantrag zur Modernisierung der Schießstände vorgelegt, den der Gemeinderat einstimmig sehr wohlwollend verabschiedete. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurden die Kriterien zur Jugendförderung der Vereine zugunsten der Vereine überarbeitet.
In 2018 muss die Gemeinde Hohenlinden wieder Vorschläge über geeignete Personen zur Ausübung des Schöffenamts beim Amts- und Landgericht machen. Bei der Gemeinde Hohenlinden gingen in diesem Jahr sechs Vorschläge ein, die ohne eigene Bewertung durch die Gemeinde und den Gemeinderat an das Landgericht München II weitergegeben werden.
Wie immer, lade ich Sie herzlich ein, bei weitergehendem Interesse an dem einen oder anderen Tagesordnungspunkt sich jederzeit bei uns als ihren Mitgliedern der ÜWH-Fraktion im Gemeinderat zu melden.
Mechtild Maurer