Bericht aus der Ratssitzung
13.11.2018
ÜWH Sitzungs-Review
Aufgrund der zahlreichen Entscheidungen zu Bauanträgen hielt der Gemeinderat Hohenlinden im November eine Sondersitzungen ab.
Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
Von einem Gutachter wurde im Rahmen eines Feuerwehrbedarfsplans die Aufgabenstruktur und das Fahrzeugkonzept der Freiwilligen Feuerwehr Hohenlinden beurteilt. Dabei geht es in erster Linie um die Feststellung, ob und wie die gemeindlichen Feuerwehren technisch und personell ausgestattet sind und ob sie mit dieser Ausstattung die gesetzlich vorgeschriebene „Hilfsfrist“ einhalten können. In der nun vorliegenden Feuerwehrbedarfsplanung wurden Empfehlungen, aber auch notwendige Maßnahmen vorgestellt. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Gemeinde Hohenlinden aktuell über eine ausreichend ausgestattete Freiwillige Feuerwehr verfügt. Im Hinblick auf die Einsätze und technische Entwicklung sind jedoch regelmäßige Ersatzinvestitionen und Schulungen zu empfehlen. Besonderes Augenmerk lag auf der Sicherheit der Ausstattung und der Abläufe im bestehenden Feuerwehrhaus.
Im Bereich des Baurechts war die Fragestellung einer weiteren Außenbereichssatzung im Gemeindegebiet Hohenlinden zu beurteilen. Die Würdigung aller rechtlichen Vorschriften und das Vorliegen untergeordneter Siedlungssplitter erlauben den Erlass einer Außenbereichssatzung für eine Teilfläche in Neupullach nicht. Der Antrag wurde deshalb einstimmig abgelehnt. In der gleichen Sitzung war die Weiterentwicklung der Außenbereichssatzung Kronacker zu beurteilen. Um die Einwendungen der öffentlichen Stellen und einzelner betroffener Grundstückseigentümer zu berücksichtigen, war der Verlauf der Linie der Außenbereichssatzung neu festzulegen. Nach Einarbeitung der Änderungen in den Entwurf ist die Außenbereichssatzung erneut öffentlich auszulegen.
Dem öfter geäußerten Wunsch einiger Gemeinderäte entsprechend, wird die Verwaltung beauftragt, eine Plakatierungsverordnung für den Gemeindebereich Hohenlinden zu entwerfen. Ziel der Maßnahme ist es, seitens der Verwaltung auf die Plakatierung, letztlich auch auf die Entsorgung, einwirken zu können.
Mechtild Maurer