Bericht aus der Ratssitzung
29.10.2018
ÜWH Sitzungs-Review
Neben einer Vielzahl von Baumaßnahmen beschäftigte sich die Tagesordnung vom 29.10.2018 mit einer erneuten Änderung der Stellplatzsatzung. Um die im Mai 2018 aufgelegte Satzung an die Rechtsprechung anzupassen, war eine neue Formulierung zur Beurteilung von Stellplätzen vor Garagen erforderlich. In der aktuell gültigen Satzung wird klargestellt, dass der Stauraum vor der Garage zwar als Stellplatz im Sinne der Satzung gezählt werden kann, der Stauraum muss jedoch frei zugängig sein und darf weder eingefriedet noch baulich abgegrenzt sein.
Die von einer Gemeinderätin vehement vertretene Forderung, ab einer bestimmten Wohnfläche insgesamt vier Stellplätze zu fordern, wurde von den übrigen Gemeinderäten mit großer Mehrheit abgelehnt. Dies würde zu unverhältnismäßig viel versiegelten Flächen auf den Grundstücken führen. Im Übrigen wäre nicht gewährleistet, dass diese versiegelten Flächen dann tatsächlich auch so genutzt werden. Das Ziel der Satzung bleibt es, den öffentlichen Straßenraum insbesondere für Be- und Entsorgungsdienste, Winter- und Rettungsdienste freizuhalten.
Bei den Bauanträgen handelte es sich mit einer Ausnahme um Genehmigungsverfahren im Innenbereich, die ohne große Diskussion mehrheitlich verabschiedet wurden. Der Gemeinderat erkennt jedoch, dass durch die zunehmende Verdichtung der Bebauung auf Grundstücken im Ortskern eine vorausschauende Lenkung der Ortsentwicklung mit entsprechenden Maßnahmen begleitet werden muss. Diesem Anspruch des Gemeinderats auf langfristige Steuerung trägt auch die Veranstaltung der Gemeinde Hohenlinden zum Thema Bauentwicklung Rechnung.
Eine Besonderheit im Baurecht stellt das privilegierte Ausbeuten von Kiesflächen dar. Der Antrag auf Abgrabungen entlang der B 12 in Neumühlhausen wird vom Gemeinderat weiterhin abgelehnt. Die Auffassung des Landratsamtes Ebersberg, dass eine Ausbeutung an dieser Stelle und die Ausfuhr unmittelbar auf die viel befahrene B 12 zu keiner Beeinträchtigung und auch zu keiner Gefährdung des übrigen Verkehrs führt, wird in keinster Weise geteilt. Dies umso weniger, als vor nicht allzu langer Zeit ein Antrag durch die Gemeinde selbst entlang der Umgehungsstraße auf Höhe Neustockach aus verkehrsrechtlichen als undurchführbar abgelehnt wurde. Das Landratsamt drängt den Gemeinderat Hohenlinden nun zum dritten Mal, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, was in dieser Sitzung abgelehnt wurde.
Mechtild Maurer