Bericht aus der Ratssitzung – 29.01.2018

Bericht aus der Ratssitzung
29.01.2018

 

ÜWH Sitzungs-Review

Der Gemeinderat Hohenlinden traf sich am 29. Januar 2018 zur monatlichen Sitzung im Rathaus.

Für den Gemeindeteil Altmühlhausen war ein Gutachten in Auftrag zu geben, das eine verträgliche Entwicklung von Wohnen und Gewerbe in diesem Ortsteil im Hinblick auf schalltechnische Fragen untersucht.

Im Weiteren war eine Vielzahl von Bauanträgen zu beurteilen, die von der Verwaltung, was den rechtlichen Rahmen angeht, bereits gründlich vorbereitet waren. Das Ziel der optimalen Nutzung von vorhandenen Gebäuden bzw. verfügbaren Baufenstern führt auch zur Frage, wie „groß” gebaut werden kann. Auf diese Frage konzentrierte sich der Gemeinderat in seinen Diskussionen.

Neben der erneuten Beauftragung eines Gutachtens für den Feuerwehrbedarfsplan und der Auftragsvergabe zur Erneuerung von Hausanschlussleitungen beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Kostenübernahme für die Abteilung Tennis des SV Hohenlinden.

Einer der drei bestehenden Tennisplätze ist erheblich in die Jahre gekommen und braucht eine Generalsanierung. Als Eigentümer sieht der Gemeinderat grundsätzlich die Kommune in der Pflicht, die Kosten für diese Grundinstandsetzung zu übernehmen. Darüber hinaus herrschte Konsens darüber, dass die Förderung der sportlichen Aktivitäten im Rahmen des SV Hohenlinden eine wichtige Aufgabe der Gemeinde darstellt. 

Von den insgesamt 11 Tagesordnungspunkten der öffentlichen Sitzung nahm auch die Frage nach dem Umgang mit gewünschten Geschwindigkeitsbegrenzungen Raum ein. Im Bereich Altmühlhausen wurde der Antrag auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gestellt. Um die optimale Wirkung zu erzielen, diskutierte der Gemeinderat, auf welcher Strecke und über welche Länge eine Begrenzung im Bereich der Wohnbebauung die größtmögliche Wirkung erzielen könne.

Zu guter Letzt beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Notwendigkeit der baulichen Zustandsdokumentation der von den Bauarbeiten im Bereich Ortsmitte betroffenen Gebäude. Die Dokumentation des Gebäudezustandes der betroffenen Flächen vor Beginn der Arbeiten auf den Bürgersteigen ist eine wesentliche Grundlage, um mögliche Schäden im Verlauf der Baumaßnahme für alle Beteiligten ordentlich abwickeln zu können.

Mechtild Maurer

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