Faktencheck – Der Streit ums Schlagloch – 15.12.2014

15.12.2014
 

Der Streit ums Schlagloch

In regelmäßigen Abständen wird von den Bürgern der Gemeinde hinterfragt, warum manche Straßen, die sich in schlechtem Zustand befinden, nicht endlich saniert werden. Entsprechend lauten auch immer wieder Anträge der Fraktionen im Gemeinderat. Darüber hinaus war die Provokation der Bürger durch Schreckensmeldungen zu bevorstehenden Straßenausbaubeiträgen ein beliebtes Spiel auf der Jagd nach Wählerstimmen im Frühjahr dieses Jahres.

Fakt ist, dass sich die Kommune bei der Behandlung der Kosten für die Sanierung von Gemeindestraßen an das Kommunalabgabengesetz halten muss. Festzuhalten ist zunächst, dass die Gemeinde hier keinen Spielraum hat, den das Gesetz einräumen würde. Wie die Umlage im Einzelnen aussieht, kann die Gemeinde in einer eigenen Satzung regeln. Dabei wird sie von den übergeordneten Stellen überwacht, insbesondere im Hinblick auf Zuschüsse und bei rechtlichen Fragen im Hinblick auf den Haushalt und seine Genehmigung.

Für eine objektive Diskussion muss eine Reihe von Aspekten betrachtet werden. Die Bandbreite reicht von der Haltung, dass sämtliche Kosten die Allgemeinheit zu tragen habe, bis hin zu dem Festhalten an der jetzigen Regelung, dass die Anlieger einen Teil der Kosten zu übernehmen haben. Die Diskussion zwischen dem Gesetzgeber, dem Gemeindetag und den Betroffenen wird viele Argumente an den Tag bringen. Wichtig ist es wie überall, sich objektiv und gründlich zu informieren, wenn man in die Diskussion einsteigt. Dass die eine oder andere Straße im Ort und im Gemeindegebiet bis heute noch nicht saniert ist, erscheint nun in einem anderen Licht. Es sollte die politische Diskussion abgewartet werden, um eine sachgerechte Lösung für alle Betroffenen zu finden. Hektik und übereilte Schlüsse aus der losgetretenen Diskussion dürften zur Lösung am wenigsten beitragen.

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