16.02.2014
Rechte und Pflichten des Gemeinderates
Was bedeutet Opposition in diesem Gremium?
Behauptung:
Eine aktive Opposition im Gemeinderat ist wichtig. Sie hilft, verschwiegene Aspekte ans Licht zu bringen. Im Gemeinderat ist Opposition erforderlich, weil dies konstruktiv ist.
Fakt ist:
In einer Kommune gibt es nicht Regierung und Opposition. Der Gemeinderat hat ausführende (exekutive) nicht gesetzgebende (legislative) Funktion.
Der Gemeinderat fungiert nicht wie ein Parlament, auch wenn er sich wie dieses aus von den Bürgern gewählten Vertretern zusammensetzt.
Regierung, Kabinett, Fraktionszwang und Opposition sind Begriffe, die hier nicht passen.
Um die Interessen der Wähler durchzusetzen, unterliegen die Gemeinderäte einer Reihe von Pflichten, unter anderem haben sie ihre Tätigkeit uneigennützig und verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Sie sind befugt, Fragen zu einzelnen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Nicht vom Fragerecht abgedeckt sind weitergehende Ausführungen und Anträge, in Fragen gekleidete Annahmen ohne jeglichen realen Hintergrund und rein theoretische Behauptungen.
(sh. dazu VGH BW vom 30.03.1992).
Der Gemeinderat als die Vertretung der Bürger der Gemeinde hat seine Entscheidungen an den Interessen der gesamten Bevölkerung auszurichten.
An rechtmäßig zustande gekommene Beschlüsse des Gemeinderates sind alle seine Mitglieder gebunden, also auch diejenigen, die dagegen gestimmt haben oder sich nicht an der Beschlussfassung beteiligt haben.
Opposition im Gemeinderat wendet sich damit nicht gegen die übrigen Gemeinderäte, sondern gegen diejenigen Bürger, die nicht die Interessen der Opposition teilen.
(BWGZ 12/2009, Seite 460 ff)