Faktencheck – Umwidmung der B12 – 13.02.2014

13.02.2014

Umwidmung der B 12

Eröffnung der Möglichkeit, die Ortsmitte neu zu gestalten

Behauptung:

Die Planung muss die vollständige Ortsdurchfahrt umfassen. Die Zeitverzögerung durch eine Gestaltung in Teilabschnitten ist nicht hinnehmbar, die Ausnutzung aller Fördermittel ist so nicht gewährleistet. Es droht der Verlust von Zuschüssen.

Fakt ist:

Die Neugestaltung ist im ersten Abschnitt für den Bereich Einmündung Isener Straße bis Einmündung Ebersberger Straße geplant. Dies entspricht den mehrheitlich gefassten Beschlüssen des Gemeinderates in öffentlicher Sitzung. Planung und Abstimmung konzentriert auf weniger Brennpunkte führt zu schnelleren Entscheidungen und einer schnelleren Umsetzung. Öffentliche Fördermittel und Zuschüsse werden nur bei zeitlich und finanziell überschaubaren Planungsabschnitten gewährt. Dies ergibt sich aus den Zuschussrichtlinien. Diese sehen auch eine Deckelung der Fördermittel in bestimmten Investitionsabschnitten vor.

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