Faktencheck – Umwidmung B12 – 12.10.2014

12.10.2014
 

Umwidmung B 12

Zum Jahreswechsel 2014 wurde die bisherige B 12 abschnittsweise zur Staats- bzw. Gemeindestraße umgewidmet. Mit Verzögerung wird die rechtliche Veränderung in der Praxis des Alltags umgesetzt. Nun könnte man davon ausgehen – wie man auch den Leserbriefen in der Lokalpresse entnehmen kann –, dass die Umsetzung in der Hand der Verwaltung der Gemeinde Hohenlinden liegt. Wer sich regelmäßig über die politischen Belange u. a. durch Besuch von Gemeinderatssitzungen informiert, konnte schon in der Vergangenheit erkennen, dass dem nicht so ist.

Fakt ist, dass die notwendigen rechtlichen Grundlagen für die Umwidmung geschaffen sind und nun die Abarbeitung der erforderlichen Maßnahmen in den Behörden erfolgen muss. Fakt ist auch, dass durch die Aktualisierung der Software des einen oder anderen Navigationssystems die neue Routenführung auf der Umgehungsstraße erfolgt. Fakt ist weiter, dass auch ohne Navi der bereits vorhandenen Beschilderung folgend eindeutig die B 12 außerhalb vom Ortskern Hohenlinden geführt wird. Für die Nutzung der Ortsumgehung ist nicht allein die digitale oder visuelle Verkehrsführung verantwortlich, sondern die Bereitschaft jedes Einzelnen, insbesondere auch der Ortskundigen, der neuen Wegeführung zu folgen. Einfluss hierauf ist schwer zu nehmen, jeder einzelne Verkehrsteilnehmer muss bei sich selbst anfangen.

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